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   LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19   

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LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19 (https://dejure.org/2020,34052)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.02.2020 - L 3 U 107/19 (https://dejure.org/2020,34052)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - L 3 U 107/19 (https://dejure.org/2020,34052)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19
    Vielmehr erfordert die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit nach dem Wortlaut der Vorschrift neben der Kausalität im konkreten Einzelfall auch das Vorliegen derselben materiellen Voraussetzungen, die der Verordnungsgeber für die Aufnahme einer Erkrankung in die Liste zu beachten hat, also die Feststellung eines generellen Ursachenzusammenhangs (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - und vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils juris).

    Denn mit der Regelung des § 9 Abs. 2 SGB VII sollen Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSG, Urteile vom 18. Juni 2013, a. a. O., und vom 13. Februar 2013 - B 2 U 33/11 R - juris).

    Das Erfordernis eines generellen Ursachenzusammenhangs für die Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit bzw. das Vorliegen wissenschaftlich gesicherter Kausalbeziehungen ist im Übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013, a. a. O.).

    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013, a. a. O., m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19
    Vielmehr erfordert die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit nach dem Wortlaut der Vorschrift neben der Kausalität im konkreten Einzelfall auch das Vorliegen derselben materiellen Voraussetzungen, die der Verordnungsgeber für die Aufnahme einer Erkrankung in die Liste zu beachten hat, also die Feststellung eines generellen Ursachenzusammenhangs (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - und vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils juris).

    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - und vom 13. August 2019 - L 3 U 145/14 - jeweils juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 33/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Eintritt des

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19
    Denn mit der Regelung des § 9 Abs. 2 SGB VII sollen Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSG, Urteile vom 18. Juni 2013, a. a. O., und vom 13. Februar 2013 - B 2 U 33/11 R - juris).
  • LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14

    1. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19
    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - und vom 13. August 2019 - L 3 U 145/14 - jeweils juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
  • LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19
    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - und vom 13. August 2019 - L 3 U 145/14 - jeweils juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
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